Vermietungsklauseln

 
Reservierung - Zahlung

Die Reservierung wird rechtskräftig bei der Bestätigung von Pavillon Saône sofort nach Empfang der Anzahlung von 30 % mit dem ergänzten und unterzeichneten Reservierungsformular. Der Restbetrag wird 6 Wochen vor Antritt der Kreuzfahrt zahlbar.
Die Bankspesen gehen in jedem Fall zu Lasten des Mieters.
Für Reservierungen, die weniger als 6 Wochen vor der Abreise gemacht werden, muss der Gesamtbetrag bei der Reservierung beglichen werden.
Die Zahlungsbedingungen der in letzter Minute vorgenommenen Reservierungen werden in der Bestätigung aufgeführt.

Stornierung

Bei Rücktritt des Mieters muss dieser folgende Zahlungen leisten :

  • mehr als 91 Tage vor der Abfahrt, 30% des Mietbetrages mit einem Mindestbetrag von 100 €.
  • swischen 91 und 43 Tagen, 40% des Mietbetrages mit einem Mindestbetrag von 100 €.
  • weniger als 43 Tage, 100% des Mietbetrages

Zum Schutz des Mieters gegen harte Rücktrittsrisiken, wird eine unabhängige Versicherungsgesellschaft empfohlen.

Ausfall oder Unterbrechung der Kreuzfahrt

Bei Außerbetriebsetzung des reservierten Schiffes oder bei höherer Gewalt (Arbeiten auf den Schifffahrtswegen, Hochwasser, Trockenheit, Streik ...) bemüht sich der Vermieter, ein anderes Schiff, einen anderen Abreiseort, oder andere Daten für einen gleichbedeutenden Zeitraum vorzuschlagen. Der Kunde hat weder Anspruch auf eine Rückzahlung noch auf eine Entschädigung.
Die selben Maßnahmen gelten im Falle einer Unterbrechung der Kreuzfahrt aus den selben Gründen.

Eignung - Übernahme und Verantwortung

Der Kapitän an Bord muss volljährig sein. Er trägt die Verantwortung für das ihm anvertraute Schiff und das Material und bekennt, dass er die dafür notwendigen körperlichen und geistigen Eigenschaffen besitzt. Die Besatzung muss imstande sein das, Schiff zu steuern.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Schiff nicht zur Verfügung zu stellen, wenn ihm der Mieter unfähig erscheint, die Verantwortung dafür zu tragen; letzterer hat in diesem Fall weder einen Anspruch auf eine Rückzahlung noch auf eine Entschädigung.
Der Mieter verpflichtet sich, das Schiff als gutes Familienoberhaupt zu benutzen, indem er sich an die vom Vermieter erlassenen Anweisungen, an die Vorschriften des Schifffahrtsamtes und der französischen und ausländischen Polizei hält. Der Mieter verpflichtet sich, nur die Anzahl der genehmigten Personen an Bord zu nehmen und das Schiff nur als Vergnügungsschiff unter Ausschluss jeglicher beruflichen Tätigkeit zu benutzen. Das Abschleppen eines Schiffes, das Fahren nach Einbruch der Dunkelheit, das Fahren in Seeschifffahrtsgebieten, die Untermietung und die Verleihung des Schiffes sind ausdrücklich verboten.
Der Mieter ist allein verantwortlich gegenüber des Schifffahrtsamtes für Gerichtsprozesse, Strafverfolgungen, Geldstrafen und Beschlagnahmen, die er durch begangene Fehler verursacht hat.

Haustiere

Das Mitführen Ihrer Haustiere ist erlaubt, Sie sind aber dafür verantwortlich. Die Verwendung von Geschirr und Bettzeug des Schiffes ist für sie untersagt. Vor der Abreise werden Sie um einen geringen Zuschlag gebeten oder die Reinigungskosten werden Ihnen auferlegt.

Versicherungen

Das Schiff, seine Ausrüstung und seine Ausstattung sind versichert. Der Mieter ist jedoch für jegliche Havarie innerhalb der hinterlegten Garantie verantwortlich. Die Schiffsversicherung oder die der vermietenden Firma deckt weder die persönlichen Schäden der Teilnehmer noch das Verlieren oder die Beschädigung eigener Güter (diverses Material, Gepäck, Auto ...). Das Verschwinden oder die Beschädigung des vom Vermieter anvertrauten Materials gehen zu Lasten des Mieters und werden in Rechnung gestellt.

Panne - Unfall

Bei einer Panne oder einem Unfall ist der Kunde verpflichtet, den Vermieter umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. Ein Abschleppdienst und Hilfeleistung wird während der normalen Öffnungszeiten je nach Verfügbarkeit des Personals oder der Materialen gewährleistet. Die unterbrochene Nutznießung infolge der Pannen oder Unfälle ist kein Anlass für eine Rückzahlung es sei denn, der Vermieter trägt eindeutig dafür die Verantwortung. In dem Fall wird eine Franchise von 24 Stunden erlassen.
Wenn die Panne oder der Unfall dem Mieter zugeschuldet wird, gehen die Einsatz- und Reparaturkosten zu seinen Lasten.

Rückkehr des Schiffes

Sofort nach Rückkehr muss der Mieter diese dem Vermieter mitteilen, um eine Inventur und Überprüfung des Schiffes vorzunehmen; er ist dazu verpflichtet, das Schiff und seine komplette Ausstattung im guten Betriebszustand und sauber zurückzugeben. Im gegensätzlichen Fall, werden ihm die Reinigungskosten und das bei der Inventur festgestellte beschädigte oder fehlende Material in Rechnung gestellt.
Der Mieter wird dazu angehalten, in dem vorgesehenen Hafen zu dem abgemachten Zeitpunkt einzulaufen ; für jegliche Verspätung wird eine Geldstrafe erhoben.

Gesetzgebung für den Vertrag

Diese Mietvorschriften sind entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen des Flussschifffahrts-Tourismus.
Im Streitfall tritt das französische Recht in Kraft, und das dafür zuständige Gericht ist das des Vermieters.
Da es sich bei dieser Fassung um eine Übersetzung handelt, ist einzig die französische Fassung gesetzlich maßgebend.