Reservierung - Zahlung
Die Reservierung wird rechtskräftig bei der Bestätigung von Pavillon Saône sofort
nach Empfang der Anzahlung von 30 % mit dem ergänzten und unterzeichneten Reservierungsformular.
Der Restbetrag wird 6 Wochen vor Antritt der Kreuzfahrt zahlbar.
Die Bankspesen gehen in jedem Fall zu Lasten des Mieters.
Für Reservierungen, die weniger als 6 Wochen vor der Abreise gemacht werden, muss
der Gesamtbetrag bei der Reservierung beglichen werden.
Die Zahlungsbedingungen der in letzter Minute vorgenommenen Reservierungen werden
in der Bestätigung aufgeführt.
Stornierung
Bei Rücktritt des Mieters muss dieser folgende Zahlungen leisten :
- mehr als 91 Tage vor der Abfahrt, 30% des Mietbetrages mit einem Mindestbetrag von
100 €.
- swischen 91 und 43 Tagen, 40% des Mietbetrages mit einem Mindestbetrag von 100 €.
- weniger als 43 Tage, 100% des Mietbetrages
Zum Schutz des Mieters gegen harte Rücktrittsrisiken, wird eine unabhängige
Versicherungsgesellschaft empfohlen.
Ausfall oder Unterbrechung der Kreuzfahrt
Bei Außerbetriebsetzung des reservierten Schiffes oder bei höherer Gewalt (Arbeiten
auf den Schifffahrtswegen, Hochwasser, Trockenheit, Streik ...) bemüht sich der
Vermieter, ein anderes Schiff, einen anderen Abreiseort, oder andere Daten für einen
gleichbedeutenden Zeitraum vorzuschlagen. Der Kunde hat weder Anspruch auf eine
Rückzahlung noch auf eine Entschädigung.
Die selben Maßnahmen gelten im Falle einer Unterbrechung der Kreuzfahrt aus den
selben Gründen.
Eignung - Übernahme und Verantwortung
Der Kapitän an Bord muss volljährig sein. Er trägt die Verantwortung für das ihm
anvertraute Schiff und das Material und bekennt, dass er die dafür notwendigen körperlichen
und geistigen Eigenschaffen besitzt. Die Besatzung muss imstande sein das, Schiff
zu steuern.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Schiff nicht zur Verfügung zu stellen,
wenn ihm der Mieter unfähig erscheint, die Verantwortung dafür zu tragen; letzterer
hat in diesem Fall weder einen Anspruch auf eine Rückzahlung noch auf eine Entschädigung.
Der Mieter verpflichtet sich, das Schiff als gutes Familienoberhaupt zu benutzen,
indem er sich an die vom Vermieter erlassenen Anweisungen, an die Vorschriften des
Schifffahrtsamtes und der französischen und ausländischen Polizei hält. Der Mieter
verpflichtet sich, nur die Anzahl der genehmigten Personen an Bord zu nehmen und
das Schiff nur als Vergnügungsschiff unter Ausschluss jeglicher beruflichen Tätigkeit
zu benutzen. Das Abschleppen eines Schiffes, das Fahren nach Einbruch der Dunkelheit,
das Fahren in Seeschifffahrtsgebieten, die Untermietung und die Verleihung des Schiffes
sind ausdrücklich verboten.
Der Mieter ist allein verantwortlich gegenüber des Schifffahrtsamtes für Gerichtsprozesse,
Strafverfolgungen, Geldstrafen und Beschlagnahmen, die er durch begangene Fehler
verursacht hat.
Haustiere
Das Mitführen Ihrer Haustiere ist erlaubt, Sie sind aber dafür verantwortlich. Die
Verwendung von Geschirr und Bettzeug des Schiffes ist für sie untersagt. Vor der
Abreise werden Sie um einen geringen Zuschlag gebeten oder die Reinigungskosten
werden Ihnen auferlegt.
Versicherungen
Das Schiff, seine Ausrüstung und seine Ausstattung sind versichert. Der Mieter ist
jedoch für jegliche Havarie innerhalb der hinterlegten Garantie verantwortlich.
Die Schiffsversicherung oder die der vermietenden Firma deckt weder die persönlichen
Schäden der Teilnehmer noch das Verlieren oder die Beschädigung eigener Güter (diverses
Material, Gepäck, Auto ...). Das Verschwinden oder die Beschädigung des vom Vermieter
anvertrauten Materials gehen zu Lasten des Mieters und werden in Rechnung gestellt.
Panne - Unfall
Bei einer Panne oder einem Unfall ist der Kunde verpflichtet, den Vermieter umgehend
darüber in Kenntnis zu setzen. Ein Abschleppdienst und Hilfeleistung wird während
der normalen Öffnungszeiten je nach Verfügbarkeit des Personals oder der Materialen
gewährleistet. Die unterbrochene Nutznießung infolge der Pannen oder Unfälle ist
kein Anlass für eine Rückzahlung es sei denn, der Vermieter trägt eindeutig dafür
die Verantwortung. In dem Fall wird eine Franchise von 24 Stunden erlassen.
Wenn die Panne oder der Unfall dem Mieter zugeschuldet wird, gehen die Einsatz-
und Reparaturkosten zu seinen Lasten.
Rückkehr des Schiffes
Sofort nach Rückkehr muss der Mieter diese dem Vermieter mitteilen, um eine Inventur
und Überprüfung des Schiffes vorzunehmen; er ist dazu verpflichtet, das Schiff und
seine komplette Ausstattung im guten Betriebszustand und sauber zurückzugeben. Im
gegensätzlichen Fall, werden ihm die Reinigungskosten und das bei der Inventur festgestellte
beschädigte oder fehlende Material in Rechnung gestellt.
Der Mieter wird dazu angehalten, in dem vorgesehenen Hafen zu dem abgemachten Zeitpunkt
einzulaufen ; für jegliche Verspätung wird eine Geldstrafe erhoben.
Gesetzgebung für den Vertrag
Diese Mietvorschriften sind entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen des Flussschifffahrts-Tourismus.
Im Streitfall tritt das französische Recht in Kraft, und das dafür zuständige Gericht
ist das des Vermieters.
Da es sich bei dieser Fassung um eine Übersetzung handelt, ist einzig
die französische Fassung gesetzlich maßgebend.
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